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RG, 06.03.1943 - VII (VIII) 125/42 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger Beurteilung der Sachlage das vorzeitige Ableben des Erblassers besorgt oder zwar für seine Person keine derartige Besorgnis hat, sachlich aber eine solche gerechtfertigt ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 27
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments
Ist dies der Fall, bedarf es darüber hinaus keiner entsprechenden Überzeugung der bei der Testamentserrichtung als Zeugen mitwirkenden Personen (RGZ 171, 27; BGH Urt. v. 15. Nov. - LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
Nottestament: Wirksame Errichtung eines Nottestaments und Zeitpunkt der …
Dementsprechend hat das Reichsgericht in einer sachlich nicht überholten Entscheidung vom 06.03.1943 im unmittelbaren Anwendungsbereich des Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu § 2249 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgesprochen, dass das vor ihm errichtete Nottestament auch dann gültig ist, wenn der Bürgermeister zwar selbst nicht die Besorgnis eines vorzeitigen Ablebens des Erblassers hatte, objektiv eine solche Besorgnis jedoch vorgelegen hat (RGZ 171, 27, 28). - RG, 06.03.1943 - VII 125/42 RG 6.3.1943, VII (VIII) 125/42.